Kündigungsfristen von ein, zwei und drei Monaten in Zürich
Nach der Probezeit gelten laut SECO ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, jeweils auf Ende Monat.
Nach der Probezeit gelten laut SECO ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, jeweils auf Ende Monat.