Arbeitszeugnis in Zürich jederzeit verlangen
Gemäss SECO kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, als Zwischenzeugnis während des Arbeitsverhältnisses oder als Schlusszeugnis bei Beendigung.
Gemäss SECO kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, als Zwischenzeugnis während des Arbeitsverhältnisses oder als Schlusszeugnis bei Beendigung.