Arbeitsunfähigkeit in Zürich: Kündigungsschutz
Faktische SEO-Seite zur Arbeitsunfähigkeit. Die amtliche ch.ch-Seite nennt Kündigungsschutzfristen bei Krankheit oder Unfall: 30 Tage im ersten Anstellungsjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten.